Begriffe aus dem Haushalt
Haushalts ABC
Aktiva
Die Aktiva - Seite der Bilanz zeigt die konkrete Verwendung der eingesetzten Finanzmittel (Mittelverwendung).
Anlagevermögen
Alle Gegenstände, die dazu bestimmt sind, dauerhaft genutzt zu werden. Das Anlagevermögen besteht aus
Immateriellem Vermögen (z. B. Konzessionen, Rechte),
Sachanlagen (z. B. Grundstücke und Gebäude, technische Anlagen),
Finanzanlagen (z. B. Beteiligungen)
Deckungskreise
Ein Deckungskreis umfasst mehrere Konten, die untereinander zur Abdeckung von Mehrbedarfen herangezogen werden.
Hebesätze
Hebesätze werden mit Beschluss vom Stadtrat als Steuersätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer festgeschrieben. Sie sind Grundlage für die Berechnung der Steuerhöhe.
Jahresabschluss
Jährliche Zusammenfassung des externen Rechnungswesens, er dokumentiert das Ergebnis der Verwaltungstätigkeit bzw. der Ausführung des Haushaltsplanes.
Der Jahresabschluss hat im Wesentlichen die Funktion
- Kontrolle und Information
- Rechenschaftslegung und Dokumentation
- Ergebnisermittlung
Jahresergebnis
Das Jahresergebnis ist die Differenz aller Erträge und Aufwendung der Kommune. Ein negatives Jahresergebnis wird als Jahresfehlbetrag, ein positives Jahresergebnis als Jahresüberschuss ausgewiesen. Der Jahresfehlbetrag vermindert und der Jahresüberschuss erhöht das Basiskapital.
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird in der Haushaltssatzung festgelegt. Kassenkredite haben die Funktion kurzfristige Liquiditätsengpässe zu überbrücken.
Liquiditätsreserve
Die Liquiditätsreserve entspricht dem im Haushaltsjahr verfügbaren Betrag an Zahlungsmitteln, der nicht für Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie Investitions- und Finanzierungstätigkeit benötigt wird.
Passiva
Die Passiva - Seite der Bilanz gibt Auskunft darüber, woher das Kapital stammt (Mittelherkunft).
Rücklagen
Rücklagen sind Teil des Basiskapitals. Sie werden zweckgebunden (z. B. Rücklage für Schulbaumaßnahmen) aus der Kameralistik übernommen oder aus Überschüssen des doppischen Ergebnisses gebildet.
Rückstellungen
Rückstellungen werden für Verbindlichkeiten oder Aufwendungen gebildet, die im Haushaltsjahr verursacht wurden, deren Fälligkeit oder Höhe jedoch noch ungewiss ist.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Dabei handelt es sich um Aufwendungen oder Auszahlungen, die entweder nicht oder nicht in der erforderlichen Höhe im Haushaltsplan eingestellt waren. Für diese Werte ist eine Deckungsquelle bereitzustellen.
Verpflichtungsermächtigungen
Die Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen im städtischen Haushalt berechtigt zum Eingehen von Verpflichtungen (z. B. Abschluss von Verträgen), deren geplanter Auszahlungstermin für Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen erst in künftigen Haushaltsjahren liegt.