Beiräte
Nach § 10 der Hauptsatzung der Stadt Chemnitz bestimmt der Stadtrat die Aufgaben, die Zusammensetzung und das Verfahren zur Bildung der Beiräte.
Die Beiräte sind beratend tätig und unterstützen den Stadtrat und die Stadtverwaltung bei der Erfüllung deren Aufgaben.
Die Beiräte werden durch den Stadtrat widerruflich für den Zeitraum der Wahlperiode des Stadtrates gebildet.