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Interessantes zur Stadtgeschichte

Bleichprivileg

Urkunde Bleichprivileg

Am 14. Dezember 1357 wurde das Privileg in Dresden ausgefertigt; in ihm haben die Markgrafen "den bescheiden luten Nykel Manhoubte muentzmeister zcu Friberg, Nykele Schultheissin zcu der Myteweide, Mathis Maltzmeister burger zcu Kempnitz unde Hentzel Randecken burger zcu Friberg unsern liben getruwen unde iren erben erloubet, ... daz sie eine bleiche haben sullen unde mugin unde daz nymant mer denne sie alumbe by zehen milen in unsern landen keine bleiche haben sal".

Außerdem wurde die Ausfuhr von Flachs, Garn und ungebleichter Leinwand aus dem meißnischen Gebiet verboten. Für die Markgrafschaft Meißen war dadurch am Chemnitzfluss nördlich vor der Stadt auf einem Wiesengrundstück von etwa drei bis vier Hektar eine Bleiche eingerichtet worden, die die Voraussetzungen bot, im System von Textilproduktion und -handel eine Zentralstellung einzunehmen.

Auf den umzäunten Rasenflächen wurden die Leinentücher ausgelegt - um 1400 immerhin jährlich bis zu 130 000 Quadratmeter; Gießknechte gossen aus einem eigens dazu angelegten Grabensystem Wasser auf die Leinenbahnen. Da der Bleichvorgang selbst witterungsabhängig war, konnte er mitunter recht langwierig sein.

Mangelknechte sorgten nach dessen Abschluss für das Glätten der Stoffe. Der Bleichmeister regelte den produktionstechnischen und kaufmännischen Ablauf. Die landesherrlichen Ansprüche vertrat ein Bleichrichter. Die Landesherren vermochten es trotz vielfältiger Anläufe nicht, kleinere und größere Winkel- und Konkurrenzbleichen, von denen die wichtigsten wohl in Rochlitz und Penig existierten, zu beseitigen, arbeiteten diese doch meist besser und für die kleinen Webermeister zu günstigeren Bedingungen.

 

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