Bekanntmachungen zu Verfahren des Umweltrechts
Im Umweltschutz reichen die Rechte der Bürger besonders weit. Die Öffentlichkeit kann auf umweltrelevante Vorgänge im besonderen Maße Einfluss nehmen. Der Zugang zu Umweltinformationen ist durch die öffentliche Verwaltung zu gewährleisten.
Zur Zeit liegen keine Bekanntmachungen gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz vor.
Genehmigungen von Anlagen die der Industrie-Emissionsrichtlinie unterliegen
- Bisher von der Stadt Chemnitz erlassene Bescheide mehr