Bauen
Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken in einer Zone, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Bodenrichtwerte sind bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks. Die Bodenrichtwerte in bebauten Gebieten werden mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt jedes Jahr aus gezahlten Kaufpreisen Bodenrichtwerte für Bauland und land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen. Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den Merkmalen, die den Wert beeinflussen wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert. Der Gutachterausschuss hat für abweichende Eigenschaften Anpassungsfaktoren ermittelt. Diese werden im Grundstücksmarktbericht veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte sind in der Bodenrichtwertkarte veröffentlicht. Hier werden die Bodenrichtwerte, die auf der Grundlage der automatisierten Liegenschaftskarte erfasst wurden auf der Deutschen Grundkarte und Orthofotos grafisch dargestellt.
Bodenrichtwertkarte im Stadtplan der Stadt Chemnitz
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Jeder hat die Möglichkeit, Auskünfte über Bodenrichtwerte zu erhalten. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gibt kostenpflichtig schriftliche Auskünfte zu Bodenrichtwerten. Außerdem können interessierte Nutzer die im Themenstadtplan zur Verfügung stehenden Bodenrichtwerte auf einer CD bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beziehen.
Weitere Informationen im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz:
Bodenrichtwertauskunft ersuchen
Die Höhe der Verwaltungsgebühren ist in der Verwaltungskostensatzung der Stadt Chemnitz geregelt. Demnach werden für
- die schriftliche Auskunft aus den Richtwertkarten, je Richtwert 20 Euro
- die Abgabe einer Bodenrichtwertkarte (komplett nur auf CD) 60 Euro
- die Abgabe einer Bodenrichtwertkarte je Karte (insgesamt 4 Karten) 20 Euro
- die Abgabe einer Marktrichtwertkarte 60 Euro
- die Abgabe einer Bodenanfangswertkarte 20 Euro
- den Grundstücksmarktbericht - Jahresbericht 50 Euro
erhoben. Alle Publikationen des Gutachterausschusses können alternativ als pdf-Datei auf CD-Rom erworben werden.
Der Gutachterausschuss ist eine gemäß § 192 Abs. 1 Baugesetzbuch selbstständige, unabhängige, nicht weisungsgebundene Einrichtung mit einer Geschäftsstelle.
Von den Gutachterausschüssen sind insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:
- Ermittlung von Bodenrichtwerten und sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten (§ 196 Abs. 5 Baugesetzbuch)
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung (§ 195 Baugesetzbuch)
- Erstattung von Verkehrswertgutachten über unbebaute und bebaute Grundstücke (§ 193 Abs. 1 Baugesetzbuch)
- Ermittlung von besonderen Bodenwerten (Anfangs- und Endwerte nach § 154 Abs. 2 BauGB).
Weitere Informationen und Formulare im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz:
Kaufpreissammlung: Auskunft beantragen
Gutachten beantragen
Der Gutachterausschuss in der Stadt Chemnitz wurde 1992 erstmals berufen und hat seitdem in jährlichen Abständen Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktberichte ermittelt und veröffentlicht.
Weitere Informationen zum Thema im Netz:
Thema "Bauen und Wohnen" im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz
Oberer Gutachterausschuss Sachsen
Schnell-Links:

Grundstückspreise & Bodenrichtwerte Chemnitz im Überblick
www.grundstueckspreise.com
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Ansprechpartner
Stadt Chemnitz
VermessungsamtGeschäftsstelle Gutachterausschuss
Neues Technisches Rathaus, Friedensplatz 1
09111 Chemnitz
Tel.: 0371 488-6204, -6206
Tel.: 0371 488-6207
Fax: 0371 488-6299
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