Handwerkskammer
Die Handwerkskammer ist eine organisierte Selbstverwaltungseinrichtung des gesamten Handwerks im Kammerbezirk. Aufgabe der Handwerkskammer ist es, die Interessen des Gesamthandwerks zu vertreten und die Belange des Handwerks im Zuge der Selbstverwaltung selbst zu regeln. Zur Handwerkskammer gehören die Inhaber eines Handwerksbetriebes (unterschieden in: zulassungspflichtige Handwerke und zulassungsfreie Handwerke) und des handwerksähnlichen Gewerbes sowie die Gesellen, Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung und die Lehrlinge.
In Abgrenzung zu der Industrie- und Handelskammer (IHK) vertritt die Handwerkskammer die Interessen des Handwerks. Wie bei allen Berufskammern handelt es sich um eine Pflichtmitgliedschaft.
Die wichtigste gesetzliche Aufgabe im Bereich der Selbstverwaltung ist das Führen der Handwerks- und Lehrlingsrolle.
Die Handwerksrolle ist ein Verzeichnis, in dem alle selbstständigen Handwerker des Kammerbezirks mit dem von ihnen betriebenen Handwerk eingetragen werden.
Die Lehrlingsrolle ist das Verzeichnis der Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnisse in anerkannten Ausbildungsberufen. Änderungen bei Berufsausbildungs- und Umschulungsverträgen werden darin auch erfasst.
Handwerkskammer Chemnitz im Netz unter: