Kfz - Zulassung

Die Kraftfahrzeugzulassungsbehörde im Bürgeramt der Stadt Chemnitz ist zuständig für die:
- Neu - und Wiederzulassung oder Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen,
- die Umschreibung bei Besitzerwechsel,
- Änderungen in den Kfz-Papieren,
- Ersatzausstellungen bei Verlust oder Diebstahl von Kennzeichentafeln, Fahrzeugbriefen und Fahrzeugscheinen
- und die Vergabe von Kurzzeit-, Saison-, Ausfuhr-, Wechsel-, Oldtimer- und roten Kennzeichen.
Im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz finden Sie alle Informationen zur Beantragung dieser Leistungen:
Kraftfahrzeug
Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind.
Wunschkennzeichen
Jedem Kraftfahrzeug wird bei der Zulassung ein Kennzeichen zugeteilt. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Buchstaben-Ziffern-Kombination besteht nicht. Bei Vorsprache in der Kfz-Zulassungsbehörde ist die Reservierung eines Wunschkennzeichens für den Zeitraum von 6 Monaten möglich.
Die Kfz-Zulassungsbehörde bietet den Service an, ein Wunschkennzeichen online reservieren zu lassen. Diese Reservierung ist 14 Tage gültig.
Wunschkennzeichen online reservieren
Fahrzeugdokumente
Die Zulassungsbescheinigung Teil I
dokumentiert die Zulassung zum Verkehr und stellt das wesentliche Legimitationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es enthält die Angaben zum Fahrzeughalter und die wichtigsten technischen Daten des Fahrzeuges.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II
dient der Sicherung des Eigentums am Kfz und als Nachweis der Verfügungsberechtigung im Zulassungsverfahren.
Kurzzeit-Kennzeichen
Kurzzeit-Kennzeichen werden durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde bis zu 5 Tagen zugeteilt, gerechnet ab dem Tag der Ausgabe.
Kurzzeitkennzeichen beantragen
Ausfuhr-Kennzeichen
Ausfuhrkennzeichen werden gemäß der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) Fahrzeugen zugeteilt, die aus Deutschland in das Ausland überführt werden sollen.
Saison-Kennzeichen
Saison-Kennzeichen können für einen Betriebszeitraum von 2 bis 11 vollen Monaten zugeteilt werden. Fahrzeuge mit Saison-Kennzeichen dürfen außerhalb des Betriebszeitraumes nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.
Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge
Für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb und extern aufladbare (Plug-In) Hybrid-Fahrzeuge kann ein Kennzeichen, welches um den Buchstaben „E“ ergänzt ist, beantragt werden.
Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge beantragen
Oldtimer-Kennzeichen
Das "Rote Oldtimer-Kennzeichen"
kann entsprechend den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) für Fahrzeuge ausgegeben werden, die mindestens 30 Jahre alt sind, sich als Oldtimer in historisch korrektem Zustand befinden und nicht für den täglichen Gebrauch bestimmt sind.
Das rote Kennzeichen wird unbefristet zugeteilt und kann für alle bei der Zulassungsbehörde gemeldeten Oldtimer eines Fahrzeughalters wechselweise verwendet werden.
Rotes Oldtimerkennzeichen beantragen
Historisches Kennzeichen für Oldtimer
Das historische Kennzeichen kann Fahrzeugen zugeteilt werden, die mindestens 30 Jahre alt und als "kfz-technisches Kulturgut" bewertet sind. Ausschlaggebende Rolle spielt dabei, dass das Fahrzeug noch gut gepflegt und weitgehend im Originalzustand bzw. gekonnt restauriert ist. Im Unterschied zum roten Oldtimerkennzeichen können Fahrzeuge mit historischem Kennzeichen ohne Einschränkungen genutzt werden.
Das historische Kennzeichen hat die Form des Euro-Schildes, dem ein "H" (historisches Kennzeichen) als Schlussbuchstabe hinzugefügt ist.
Historisches Kennzeichen beantragen
Rote Kennzeichen
Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung werden an zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Kfz-Werkstätten und Kfz-Händler zugeteilt.
Rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung beantragen
Wechselkennzeichen
Mit Wechselkennzeichen können unter bestimmten Bedingungen zwei Fahrzeuge eines Halters zur wechselweisen Nutzung zugelassen werden.
Schnell-Links:

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Ansprechpartner
Stadt Chemnitz
BürgeramtKraftfahrzeug-zulassungsbehörde
Düsseldorfer Platz 1 (Bürgerhaus am Wall)
09111 Chemnitz
Tel.: Tel.: 0371 115
Fax: Fax: 0371 488 3396
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Donnerstag | 08.30 - 18.00 Uhr |
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