Gewerbe-Anmeldung, - Ummeldung, -Abmeldung
Gemäß § 14 Gewerbeordnung muss
- ein selbständiger Betrieb
- eine Zweigniederlassung
- eine unselbständige Zweigstelle
bei der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde, d.h. dem Ordnungsamt der Stadt Chemnitz, vor Beginn angezeigt werden.
Dies gilt auch, wenn
- der Betrieb verlegt wird,
- der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, oder
- der Betrieb aufgegeben wird.
Für die entsprechende Anzeigen sind die jeweiligen amtlich vorgeschriebenen Vordrucke zu verwenden.
Hinweis:
Eine schriftliche Bestätigung der Gewerbeanzeige nach § 14 Gewerbeordnung kann nur nur in Form einer gebührenpflichtigen Empfangsbescheinigung erfolgen (§ 15 Abs. 1 GewO).
Für die entsprechende Anzeigen sind die jeweiligen amtlich vorgeschriebenen Vordrucke zu verwenden.
Die Bescheinigung berechtigt nicht zum Beginn oder zur Änderung/Erweiterung/Verlegung des Gewerbes, wenn dafür eine der folgenden Erlaubnisse oder eine Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer notwendig sind:
- Gewerbe-Anmeldung, -Ummeldung, -Abmeldung
- Bewachungsgewerbe
- Gaststättenerlaubnisse, Sondernutzung für Biergärten und Kioske
- Geldspielgeräte, Warenspielgeräte, Geeignetheitsbestätigung
- Makler, Bauträger, Baubetreuer
- Reisegewerbe, Festsetzungen, Gestattungen
- Spielhallengewerbe
- Versteigerergewerbe
Die Gebühr für die Empfangsbescheinigung beträgt je nach Anzeige von 10,00 Euro bis 50,00 Euro. Sie kann bar, mit EC Karte oder nach Rechnungslegung durch Einzahlung erfolgen.
Zuwiderhandlungen gegen eine Anzeige- oder Erlaubnispflicht oder eine Pflicht zur Eintragung in die Handwerksrolle können mit Geldbuße, in bestimmten Fällen (vgl. § 148 GewO) auch mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
Wird ein Gewerbe, zu dessen Ausübung eine Erlaubnis, Genehmigung, Konzession oder Bewilligung (Zulassung) erforderlich ist, ohne diese Zulassung betrieben, so kann die Fortsetzung des Betriebes von der zuständigen Behörde verhindert werden (§ 15 Abs. 2).
Ausländer, mit Ausnahme der EU/EWR-Ausländer, die in eigener Person im Inland eine selbständige gewerbliche Tätigkeit ausüben wollen, bedürfen einer Aufenthaltsgenehmigung der dafür zuständigen Ausländerbehörde.
Schnell-Links:

Geschäftsadresse zur Gewerbeanmeldung beantragen
www.geschaeftsadresse.com
Ansprechpartner
Stadt Chemnitz Ordnungsamt
Düsseldorfer Platz 1 (Bürgerhaus am Wall)09111 Chemnitz
Tel.: 0371 488-3231
Tel.: 0371 488-3111
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