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Polizeiverordnung der Stadt Chemnitz

Die Polizeiverordnung der Stadt Chemnitz wird vom Stadtrat beschlossen und dient der Gewährleistung der öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Chemnitz.

Die Polizeitverordnung gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen sowie über das Anbringen von Hausnummern regelt

  • umweltschädliches Verhalten wie
    • unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen sowie Autowaschen,
    • die Tierhaltung und Verunreinigung durch Tiere
      Hundewiesen in Chemnitz
    • das Taubenfütterungsverbot
  • das Verhalten auf Spiel- und Bolzplätzen
  • den Schutz vor Lärmbelästigungen wie
    • Nachtruhe, Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten u. Ä., Lärm aus Veranstaltungsstätten sowie Haus- und Gartenarbeiten
  • öffentliche Beeinträchtigungen wie Benutzung von Wertstoffcontainern und sonstigen Abfallbehältern, aggressives Betteln und das Abbrennen offener Feuer
  • das Anbringen von Hausnummern.

Vollzugsbeamte kontrollieren zu unterschiedlichen Zeiten die Einhaltung der Polizeiverordnung in den Stadtteilen und sichern damit die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

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Ansprechpartner

Stadt Chemnitz Ordnungsamt

Düsseldorfer Platz 1 (Bürgerhaus am Wall)
09111 Chemnitz

Tel.: 0371 488-3251