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Ordnungswidrigkeiten

Parkverstöße - Falsch geparkt

In der Stadt Chemnitz gibt es viele Parkmöglichkeiten. Sollte ein Fahrzeug trotzdem einmal falsch abgestellt sein, hinterlassen die Ordnungskräfte einen Hinweiszettel am Fahrzeug. Der "Parksünder" kann erst einmal abwarten.

Das Ordnungsamt ermittelt den Halter des Fahrzeugs und sendet ihm eine schriftliche Verwarnung / Anhörung. Verwarnungen werden in Flensburg nicht eingetragen.

  1. Zahlt der Halter das Verwarnungsgeld innerhalb einer Woche nach Erhalt der schriftlichen Verwarnung, ist das Verfahren abgeschlossen. Die Daten werden nur kurzfristig gespeichert.
  2. Zahlt der Betroffene das Verwarngeld nicht fristgerecht, wird ein Bußgeld- oder Kostenbescheid erlassen, der mit Gebühren und Auslagen verbunden ist. Ein Einspruch ist möglich. Die endgültige Entscheidung trifft dann das Amtsgericht.

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Ansprechpartner

Stadt Chemnitz Ordnungsamt

Düsseldorfer Platz 1 (Bürgerhaus am Wall)
09111 Chemnitz

Tel.: 0371 488-3277