Verwahrung toter Heimtiere
Die Tierkörperbeseitigungsanstalt (TBA) Chemnitz im Zeisigwald hat zum 31.12.2003 die Verarbeitung und zum 15.02.2004 die Annahme von beseitigungspflichtigen tierischen Materialien eingestellt.
Damit ergeben sich für das Stadtgebiet Chemnitz ab dem 15.02.2004 folgende Änderungen:
Tote Tiere aus Tierhaltungsbetrieben, Schlachtabfälle und SRM (spezifiziertes Risikomaterial) sind bei der TBA Lenz unter der Telefon-Nr. 035249 7350 anzumelden und werden anschließend an Ort und Stelle von den Sammelfahrzeugen der TBA abgeholt. Bei der Abholung von Schlachtabfällen und SRM entstehen weitere Kosten.
Einzelne Tierkörper von toten Hunden, Katzen oder anderen Kleintieren können in dicht schließenden Plastesäcken von den Einwohnern der Stadt Chemnitz auf dem Gelände des Wertstoffhofes Blankenburgstraße 62 zu den Öffnungszeiten (rechts) abgegeben werden.
Die widerrechtliche Entsorgung von beseitigungspflichtigen tierischen Materialien außerhalb der Tierkörperbeseitigungsanstalt kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000,-- € geahndet werden.
Schnell-Links:
Ansprechpartner
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Düsseldorfer Platz 1 (Bürgerhaus am Wall)09111 Chemnitz
Tel.: 0371 488-3901
Fax: 0371 488-3999
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