Luftreinhalteplanung

Die zuständigen Immissionsschutzbehörden sind grundsätzlich zur Erarbeitung eines Luftreinhalteplanes verpflichtet, wenn bestimmte Grenzwerte für Luftschadstoffe nicht eingehalten werden können. Im Freistaat Sachsen liegt die Verantwortlichkeit bei den kreisfreien Städten. Die Stadt Chemnitz war in den vergangenen Jahren zur Aufstellung und Fortschreibung eines Luftreinhalteplanes verpflichtet, da es Grenzwertüberschreitungen entlang hoch belasteter Straßenabschnitte im Hauptverkehrsnetz gab. Sie hat in ihrem Luftreinhalteplan Maßnahmen festgelegt, mit denen die Luftqualität in Chemnitz verbessert und die Grenzwerte für Feinstaub und NO2 eingehalten werden sollen.
Die vom Stadtrat beschlossenen Maßnahmen z_V1, Geschwindigkeitsdämpfung auf der Überlastungsstrecke Chemnitztalstraße und z_V2, Chemnitzer Verkehrsmanagementsystem (CVM), 1. Stufe, sind im Luftreinhalteplan auf Seite 68 einsehbar.
Sowohl die Leistungen zur Maßnahme z_V1 als auch die Maßnahme z_V2 sind seit Ende Dezember 2014 in Kraft getreten.
In der Stadt Chemnitz werden Luftschadstoffe an zwei Messstellen ermittelt. Die Leipziger Straße ist dabei vom Verkehr geprägt. Chemnitz-Mitte zeigt die städtische Hintergrundbelastung auf.

Die Analyse der NO2-Immissionen zeigt eine kontinuierliche Verbesserung der Immissionssituation auf, wobei der Grenzwert für das Jahresmittel von 40 µg/m³ im Jahr 2017 erstmals an beiden Messstellen unterschritten wurde. So konnten die gesetzlichen Anforderungen an die Luftqualität sicher erfüllt werden.

Bezüglich des Feinstaubs wird der Grenzwert für das Jahresmittel von 40 µg/m³ bereits langfristig unterschritten.

Das Tagesmittel von 50 µg/m³ darf an 35 Tagen pro Jahr überschritten werden. Das kann zum Beispiel nach einer Silvesternacht oder bei sehr trockenen Wetterlagen passieren. Seit 2015 erfolgten keine Überschreitungen mehr.
Das lässt sich trotz Teilausfall der Messstelle Leipziger Straße so einschätzen, da auch in Chemnitz-Mitte nur 2 bis 3 Überschreitungstage ermittelt wurden.