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Elektromagnetische Felder

Grundlagen

FunkmastFoto: Stadt Chemnitz

Elektromagnetische Felder sind ein Bestandteil unserer Umwelt, denn sie entstehen überall dort, wo Strom fließt. Zur Beurteilung der Wirkungen auf das Schutzgut „Mensch“ unterscheidet man diese anhand ihrer Frequenz.

Seit dem Ausbau der Mobilfunknetze stehen insbesondere hochfrequente elektromagnetische Felder und die Frage möglicher gesundheitlicher Auswirkungen im Fokus der Öffentlichkeit. In Deutschland gelten für ortsfeste Sendeanlagen die in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) festgelegten Grenzwerte. Diese beruhen auf den Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission für nichtionisierende Strahlung (ICNIRP) und werden auf der Grundlage biologischer Wirkungsschwellen festgelegt. Das heißt, dass die vorliegenden relevanten wissenschaftlichen Untersuchungen zur Wirkungsweise elektromagnetischer Felder auf den menschlichen Organismus regelmäßig ausgewertet werden.

Die Thematik niederfrequenter elektromagnetischer Felder steht im Alltag vor allem im Zusammenhang mit den Stromnetzen. Wenn äußere elektrische oder magnetische Felder auf Menschen einwirken, werden im Körper so genannte Körperströme erzeugt. Zum Schutz der Gesundheit legt die im August 2013 novellierte 26. BImSchV auch für diese Felder entsprechende Grenzwerte fest.

 
 

Deutsches Mobilfunkforschungsprogramm

In Deutschland liegen die gesetzlich verankerten Grenzwerte für den Mobilfunk um das 50fache unterhalb der biologischen Wirkungsschwelle. Somit kann der Gesundheitsschutz auch für empfindliche Menschen, wie Kranke, Kinder, Schwangere und Senioren garantiert werden. Trotzdem bestehen Befürchtungen und Ängste in Teilen der Bevölkerung, die die Wirkung solcher hochfrequenten elektromagnetischen Felder betreffen. Zudem fühlt sich ein Großteil der Bevölkerung nicht ausreichend informiert. Deshalb wurde zur Ermittlung vermuteter Risiken von 2002 bis 2008 in Regie des Bundesamtes für Strahlenschutz das Deutsche Mobilfunk-Forschungsprogramm (DMF) durchgeführt. Insgesamt erfolgten 54 wissenschaftliche Studien, in deren Auswertung das Bundesamt zu folgender Einschätzung gelangt: "Die früheren Hinweise auf gesundheitsrelevante Wirkungen hochfrequenter Felder konnten nicht bestätigt werden. Dies betrifft z. B. auch die vermuteten Einflüsse auf den Schlaf, die Hirnleistung, die Blut-Hirn-Schranke, Immunparameter, die Fortpflanzung, die Entwicklung oder die Verarbeitung von äußeren Reizen oder die Verursachung von Krebserkrankungen, Tinnitus oder Kopfschmerzen. Es wurden auch keine neuen Hinweise für mögliche gesundheitsrelevante Wirkungen gefunden. Insbesondere auch keine nichtthermischen Wirkmechanismen. Die Ergebnisse geben deshalb insgesamt keinen Anlass, die bestehenden Grenzwerte zu korrigieren." Weitere Informationen können auf den Internetseiten des Bundesamtes für Strahlenschutz abgerufen werden.

 

Mobilfunkvereinbarung

Auf Grund der Vereinbarung zwischen den Mobilfunknetzbetreibern und den kommunalen Spitzenverbänden vom Juni 2001 sowie den ergänzenden Hinweisen zur Mobilfunkvereinbarung vom Juli 2003 aus den ersten praktischen Erfahrungen der Zusammenarbeit werden die Kommunen in den Ausbau der Mobilfunknetze einbezogen und können auch eigene Vorschläge unterbreiten, die folgenden Anforderungen genügen müssen:

  • Der jeweilige Standort muss funktechnisch geeignet sein und sich in die vorhandene Netzarchitektur einfügen (Topografie, Kapazität, funktechnische Besonderheiten (GSM, UMTS, Richtfunk).
  • Der Standort muss allen rechtlichen Anforderungen genügen.
  • Der Eigentümer des Grundstücks (wenn dies nicht die Kommune selbst ist) muss dem Vorhaben zustimmen und die benötigte Fläche oder das Gebäude zu wirtschaftlich zumutbaren Konditionen zur Verfügung stellen.

Dabei gibt es vereinbarte Grundsätze:

  • Bündelung von Sendeanlagen an Masten im Außenbereich zur Schonung des Landschaftsbildes,
  • Mehrfachnutzung von gewerblichen Objekten und sonstigen Objekte ohne Wohnnutzung,
  • Mit-/Nachnutzung von Strommasten, Schornsteinen, andere hohe Bauwerke,
  • Vermeidung der Nutzung von Kindertagesstätten und Grundschulen aus Vorsorgegründen (jüngere Kinder nutzen selbst i. d. R. seltener Mobilfunk)

Im Zusammenhang mit der Mobilfunkvereinbarung wurde 2001 das Informationszentrum Mobilfunk e. V. (IZMF) gegründet, welches vor allem zur Thematik Mobilfunk und Gesundheit, aber auch zur Rechtsprechung, zur Technik sowie zu gesellschaftlichen Aspekten aktuelle Informationen bereithält.

 

Standortverfahren

Um eine Mobilfunksendeanlage mit einer Sendeleistung über 10 W in Betrieb nehmen zu dürfen ist eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur erforderlich. Diese wird auf der Grundlage eines speziellen Nachweisverfahrens erteilt. Die Standortbescheinigungen der vorhandenen Mobilfunk- und sonstigen Sendeanlagen können im Internet eingesehen werden. Die Bundesnetzagentur überprüft in regelmäßigen Abständen die Einhaltung der in Deutschland geltenden Grenzwerte stichprobenartig.

Die Errichtung hochfrequenter Sendeanlagen bedarf neben der Standortbescheinigung einer Baugenehmigung, wenn es sich um eigenständige Masten handelt. Spätestens zwei Wochen vor der Inbetriebnahme sind alle Anlagen dem Umweltamt der Stadt Chemnitz als unterer Immissionsschutzbehörde anzuzeigen, welche auch für die Anlagenüberwachung im Einzelfall zuständig ist. Insgesamt befinden sich derzeit ca. 285 hochfrequente Sendeanlagen in Betrieb, welche sich über das gesamte Stadtgebiet verteilen. Daher können diese Anlagen das Stadtgebiet von Chemnitz soweit abdecken, dass die Bedürfnisse seitens der Bevölkerung nach einem funktionierenden Mobilfunknetz bzw. Rundfunk- und Fernsehempfang gesichert sind.

 

Mobilfunkmessung

Durch die Verwaltungsreform 2008 wurde die Aufgabe zur Durchführung von Messungen der Feldstärke ab dem 01.08.2008 der Stadtverwaltung Chemnitz  übertragen, welche vorher bei der Landesdirektion Sachsen angesiedelt war. Dennoch bleibt die Landesdirektion ein wichtiger Arbeitspartner für die Stadtverwaltung, da sie über die nötigen Messgeräte sowie das fachlich notwendige Wissen und Erfahrungen verfügt. Unabhängig davon nimmt auch die Bundesnetzagentur Immissionsmessungen vor. Einige Messungen erfolgten auf Bürgerwunsch durch die Netzbetreiber selbst.

Im Stadtgebiet Chemnitz wurden an 110 Immissionsorten Messungen in Bezug auf die Auswirkung der Hochfrequenzanlagen vorgenommen, die auf Bürgeranfragen, dem Interesse der Netzbetreiber, der Stadtverwaltung oder auf die Messkampagne des TÜVs zurückzuführen sind. Somit liegen bisher insgesamt ca. 280 Messwerte vor, worin auch Mehrfachmessungen an bestimmten Immissionsorten inbegriffen sind. Die meisten Messstandorte lagen in unmittelbarer Nähe zu einer Mobilfunksendeanlage. Bei der Bestimmung der Messpunkte wurden oftmals Kindertagesstätten oder private Wohnräume, wie Wohn-, Kinder- oder Schlafzimmer, gewählt, da diese Räume für den längeren Aufenthalt bestimmt sind. Bei den Messungen wurde darauf geachtet, dass das Messergebnis die höchsten Belastungen abbildet. Der Messzeitraum, so auch die Erhebung der Daten, erstreckt sich vom Jahr 2001 bis heute. Die Ergebnisse zeigen, dass die Stärke der hochfrequenten elektromagnetischen Felder im Stadtgebiet von Chemnitz gering ist und deutlich unter den Grenzwerten liegt. Eine anschauliche Möglichkeit zur Simulation elektromagnetischer Felder von Mobilfunksendern bietet das IZMF.

 

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Tel.: 0371 488-3601
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