Schulanmeldung
Eine Anmeldung für die Grundschule ist zwingend erforderlich, da eine Anmeldepflicht besteht. Informationen zu den Schulbezirken sind in der Satzung der Stadt Chemnitz zur Festsetzung der Schulbezirke an Grundschulen zu finden.
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Grundschulsuche
Der Stadtrat hat im August 2017 eine Neuverteilung der Schulbezirke der kommunalen Grundschulen beschlossen. In einer entsprechenden Satzung wurden die neuen Schulbezirke für Schulanfänger ab Schuljahr 2018/19 festgelegt. Diese Schulbezirke sind Grundlage für die jährliche Anmeldung der Schüler für die Klassenstufe 1. Im interaktiven Stadtplan der Stadt Chemnitz werden die Grundschulen entsprechend der Wohnanschrift angezeigt.
Grundschulsuche im interaktiven Stadtplan
Schülerbeförderung
Die Stadt Chemnitz ist als Schulträger zuständig für die sogenannten äußeren Schulangelegenheiten wie Schülerbeförderung. mehr
Schulwegpläne
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Schulaufsichtsbehörden
Die Stadt Chemnitz als Schulträger
Die Staatliche Schulaufsicht umfasst die Gesamtheit der staatlichen Aufgaben zur inhaltlichen, organisatorischen und planerischen Gestaltung des Schulwesens. mehr
Eltern- und Schülermitwirkungen
Elternräte - Schülerräte
Eltern und Schülern können in Eltern- bzw. Schülervertretungen mitwirken. Die Vertretungen sind unabhängige, von den Eltern bzw. Schülern selbst gewählte oder gebildete Organe. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Im Rahmen des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG) und der Elternmitwirkungsverordnung (EMVO) bzw. der Schülermitwirkungsverordnung (SMVO) unterstützen sie die Schulen. mehr