Schulanmeldung
Anmeldung für die Grundschule für das Schuljahr 2019/2020
Die Wahl der Grundschule ist für viele Eltern eine wichtige Entscheidung und so sollte früh angefangen werden, über die richtige Grundschule nachzudenken. Jedes Kind, das im Zeitraum vom 1. Juli 2012 bis 30. Juni 2013 geboren wurde, muss von einem Elternteil für das Schuljahr 2019/2020 angemeldet werden.
Weitere Informationen und Antrag im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz:
Anmeldung der zukünftigen Klassen 5 an Oberschulen und Gymnasien für das Schuljahr 2018/2019
Über den Wechsel von der Grundschule an eine weiterführende allgemeinbildende Schule entscheiden die Eltern auf Empfehlung der Schule.
Die Schüler der vierten Klassen erhalten in diesem Schuljahr ihre Bildungsempfehlung von der Grundschule am 28. Februar 2018.
Eltern melden ihr Kind mit der Bildungsempfehlung an einer Oberschule oder einem Gymnasium an. Eine Anmeldung ist für beide Schularten bis 7. März 2018 möglich. Der Aufnahmebescheid wird am 24. Mai 2018 von der jeweiligen Schule erteilt.
Anmeldezeiten für die zukünftigen Klassen 5 an den Oberschulen
Anmeldezeiten für die zukünftigen Klassen 5 an den Gymnasien
Hinweis:
Die Bildungsempfehlung Gymnasium wird erteilt, wenn der Notendurchschnitt in den Fächern Mathematik, Deutsch und Sachkunde 2,0 und besser ist. In allen anderen Fällen wird die Bildungsempfehlung für die Oberschule erteilt.
Die Bildungsempfehlung hat nach einer Neuregelung in Sachsen nur noch orientierenden Charakter. Das heißt, auch mit einer Bildungsempfehlung Oberschule können Eltern ihr Kind an einem Gymnasium ihrer Wahl anmelden. In diesem Fall wird durch das Gymnasium ein verpflichtendes Beratungsgespräch im Zeitraum vom 9. bis 20. März 2018 vereinbart. Eine Nichtteilnahme am Beratungsgespräch zählt als Rücknahme des Antrages zur Aufnahme an einem Gymnasium. In diesem Gespräch wird über eine mögliche Aufnahme entschieden. Entscheidungskriterien neben der Bildungsempfehlung sind das zuletzt erteilte Schulzeugnis und die schriftliche Leistungserhebung.
An der schriftlichen Leistungserhebung nehmen die Kinder am 8. März 2018 teil. Die Aufgaben werden zentral erstellt und berücksichtigen die für die Bildungsempfehlung entscheidenden Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht.
Wird im Ergebnis dennoch die Empfehlung für die Oberschule ausgesprochen, können die Eltern in einer Frist von zwei Wochen schriftlichen mitteilen, dass sie die Anmeldung am Gymnasium beibehalten. Der Schulleiter hat dann die letzte Entscheidungsbefugnis über die Aufnahme des Kindes.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Schulanmeldung erhalten Sie im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz:
Kind an weiterführender Schule anmelden
Telefonische Auskünfte:

Alle Informationen zur Schulanmeldung erhalten Sie über die Behördenrufnummer 115 telefonisch Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr.