Chemnitz für Ausländer - Informationen zum Ausländerrecht
Gesetzliche Grundlagen
Das Recht der Unionsbürger sowie der Staatsangehörigen von Island, Norwegen und Liechtenstein (EWR-Staater) und ihrer Familienangehörigen, sich im Bundesgebiet frei zu bewegen und aufzuhalten, wird im Freizügigkeitsgesetz/EU zusammengefasst. Schweizer sind den Unionsbürgern im Wesentlichen gleichgestellt.
Für alle übrigen Staatsangehörigen (sogenannte Drittstaatsangehörige) findet das Aufenthaltsgesetz Anwendung. Es regelt insbesondere die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern.
Informationen für Unionsbürger und EWR-Staater
Informationen für Drittstaatsangehörige
Informationen zum Staatsangehörigkeitsrecht
Schnell-Links:
Ansprechpartner
Stadt Chemnitz
Bürgeramt
Düsseldorfer Platz 1
(Bürgerhaus am Wall)
09111 Chemnitz
Auskunft für Ausländerangelegenheiten
Tel.: 0371 488-3404, -3371
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Staatsangehörigkeitsbehörde
Tel.: 0371 488-3430, -3431
Fax: 0371 488-3499
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