Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung
Schwangerenberatung
Die Mitarbeiter beraten zu Fragen der Familienplanung, Schwangerschaft und Geburt. Themen sind vor allem finanzielle Hilfen wie Eltern- oder Kindergeld. Auch Fragen zum Mutterschutz, zu Leistungen der Krankenkassen oder zu Kursen zur Geburtsvorbereitung werden behandelt. Das Angebot richtet sich überwiegend an jugendliche und allein erziehende Mütter in finanziellen oder seelischen Notlagen, aber ebenso an werdende Mütter aus gesicherten wirtschaftlichen und familiären Verhältnissen.
Schwangerschaftskonfliktberatung
Die Schwangerschaftskonfliktberatung im Gesundheitsamt ist eine anerkannte Beratungsstelle, die den Anforderungen einer im § 219 StGB festgesetzten Beratung entspricht, die vorrangig dem Schutz des ungeborenen Lebens dient. Der Schwangeren sollen Perspektiven für ein Leben mit dem Kind eröffnet werden, die sie zur Fortsetzung der Schwangerschaft ermutigen und in die Lage versetzen, eine gewissenhafte und verantwortliche Entscheidung zu treffen. Dabei muss der Frau bewusst sein, dass das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat und dass deshalb nach unserer Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommen kann, wenn der Frau durch das Austragen des Kindes eine Belastung erwächst, die so schwer und außergewöhnlich ist, dass sie die zumutbare Opfergrenze übersteigt.
Die Leistungen der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung im Einzelnen:
- Beratung von Schwangeren in Konfliktsituationen gemäß §§ 218/219 Strafgesetzbuch sowie §§ 5/6 Schwangerschaftskonfliktgesetz (ggf. Ausstellen der Beratungsbescheinigung)
- Beratung/Information über soziale Leistungen, rechtliche Ansprüche und Unterstützung bei deren Geltendmachung (z.B. bei Wohnungssuche, Kinderbetreuung oder Ausbildungsplatz)
- Vermittlung von finanziellen Hilfen, insbesondere der Stiftung „Hilfe für Familien, Mutter und Kind“
- Beratung zur Vorbereitung auf ein Leben mit Kind (z.B. Geburtsvorbereitung, Elternschaft, Vermittlung von Angeboten zur Familienbildung)
- Beratung zur Familienplanung und bei unerfülltem Kinderwunsch
- Beratung nach einem Schwangerschaftsabbruch
- Beratung bei familiären Problemlagen, Psychosoziale Beratung
Weitere Informationen im Netz unter:
Stiftung »Hilfe für Familien, Mutter und Kind« des Freistaates Sachsen
Schnell-Links:
Ansprechpartner
Stadt Chemnitz
Gesundheitsamt
Am Rathaus 8
09111 Chemnitz
Tel.: 0371 488-5365
Fax: 0371 488-5399
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Donnerstag:
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