Herbst- und Erntewoche 2018
Die Stadt Chemnitz veranstaltet 2018 auf dem Chemnitzer Neumarkt eine Herbst- und Erntewoche.
Verkaufszeiten:
11.09 - 15.09.18
Di - Fr 9.00 - 17.00 Uhr
Sa 9.00 - 15.00 Uhr
Teilnehmerkreis:
Beschicker mit folgenden Angeboten werden zugelassen:
- 8 x Herbsterzeugnisse
darunter
2 x Fellerzeugnisse
3 x Geschenkartikel
2 x Blumen und Pflanzen
1 x Zwiebelzöpfe
- 2 x Backwaren
darunter
1 x Backofen - 4 x Süßwaren
- 8 x Imbiss und Getränkeausschank
davon
1 x Langos
1 x Fisch
3 x Grillimbis
1 x Zwiebelkuchen, Flammkuchen
1 x Ausschankwagen und Außenbestuhlung
1 x Weinhandlung - 1 x Räucherwaren
- 1 x Käse
- 2 x Obst und Gemüse
- 1 x Kräuter und Gewürze
- 2 x Töpferwaren
- 2 x Holz-, Woll-, Filz- und Naturerzeugnisse
- 1 x Korbwaren
- 2 x Kinderkarussells
- 4 x Sortimente bzw. Angebote, die im besonderen Maße dem Charakter des Marktes entsprechen
Bewerbungen:
Interessenten richten ihren Antrag auf Zulassung zur Chemnitzer Herbst- und Erntewoche, unter Verwendung des unten verlinkten Formblattes ausgefüllt bis zum letzten Werktag im Monat Juli an die Stadt Chemnitz, Ordnungsamt, Marktwesen, 09106 Chemnitz. Der Bewerbung ist eine unterschriebene Erklärung beizufügen, dass die Gewerbetätigkeit nicht wegen Unzuverlässigkeit untersagt ist bzw. die Gewerbeerlaubnis widerrufen oder zurückgenommen wurde.
Es werden nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungen berücksichtigt.
Zulassungen:
- Die Zulassung kann für einen, mehrere Tag(e) oder den gesamten Zeitraum nach pflichtgemäßem Ermessen erfolgen.
- Die Stadt Chemnitz berücksichtigt bei der Zulassung des Standplatzes die marktspezifischen Erfordernisse wie:
- das Aufstellen einer Holzhütte,
- Händler, welche ihr Handwerk vor Ort demonstrieren sowie
- die veranstaltungstypische Dekoration des Standes/der Hütte. - Die zugelassenen Interessenten erhalten einen Zulassungsbescheid und die Gebühren werden gemäß der Gebührensatzung für Märkte der Stadt Chemnitz berechnet.
Für die Veranstaltung gilt die Chemnitzer Marktsatzung.