Wochenmärkte 2018
Die Stadt Chemnitz veranstaltet 2018 nachfolgende Wochenmärkte.
Markt/Neumarkt
09.01. - 03.03.18: | Di - Fr 9.00 - 16.00 Uhr Sa 9.00 - 13.00 Uhr |
06.03. - 23.05.18 /
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Di - Fr 9.00 - 17.00 Uhr
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am: | |
24.03.18 (Frühlingsmarkt) | Sa 9.00 - 15.00 Uhr |
26.03.18 (Frühlingsmarkt) | Mo 9.00 - 17.00 Uhr |
15.09.18 (Herbst- und Erntewoche) | Sa 9.00 - 15.00 Uhr |
Auf dem Rosenhof: | |
21.08. - 24.08.18 (Stadtfest) | Di - Fr 9.00 - 17.00 Uhr |
auf Wall/Am Roten Turm: | |
24. - 26.05.18 (Hutfestival) | Do / Fr 09.00 - 17.00 Uhr Sa 9.00 - 13.00 Uhr |
13.11. - 22.12.18 (außer 21.11.) | Di - Fr 9.00 - 16.00 Uhr Sa 9.00 - 13.00 Uhr |
Georgstraße
02.01. - 29.12.18 | Di/Do/Fr 9.00 - 17.00 Uhr Sa 8.00 - 12.00 Uhr |
24. und 31.12.18 | Mo 8.00 - 12.00 Uhr |
Ernst-Enge-Straße
02.01. - 29.12.18 | Mo - Fr 9.00 - 17.00 Uhr Sa 8.00 - 12.00 Uhr |
24. und 31.12.18 | Mo 8.00 - 12.00 Uhr |
Dr.-Salvador-Allende-Straße
02.01. - 28.12.18 | Mo - Fr 9.00 - 16.00 Uhr |
22. und 29.12.18 | Sa 8.00 - 12.00 Uhr |
24. und 31.12.18 | Mo 8.00 - 12.00 Uhr |
Teilnehmerkreis:
Auf dem Wochenmarkt dürfen die im § 67 Abs. 1 GewO festgelegten Gegenstände feilgeboten werden. Zusätzlich zu den genannten Gegenständen kann bei ausreichend vorhandener Marktfläche auf den Wochenmärkten, mit Ausnahme der Marktflächen um das Rathaus, der Verkauf nachfolgender Artikel gestattet werden:
- Haushaltswaren des täglichen Bedarf
- Kleingartenbedarf, Blumenpflegemittel und künstliche Blumen
- Toilettenartikel, Reinigungs- und Putzmittel
- Spielwaren, Modeschmuck, Sportartikel
- Bücher und Schreibwaren
- Untertrikotagen, Miederwaren, Nachtwäsche, Strumpfwaren, Hüte, Mützen, Schals, Handschuhe, Haushaltswäsche, Arbeits- und Berufsbekleidung, Baby- und Kinderbekleidung, Jogginganzüge, Gardinen
- Haus-, Bade- und Freizeitschuhe
- Kurzwaren
- Kleinlederwaren
- Bild- und Tonträger
- Schirme
Gemäß § 68 GewO sind Imbissgeschäfte ebenfalls zulässig.
Bewerbungen:
Interessenten richten ihre Bewerbung unter Verwendung des Formblattes schriftlich an die Stadt Chemnitz, Ordnungsamt, Marktwesen, 09106 Chemnitz, mit Angabe der Standgröße (Länge x Tiefe), des detaillierten Sortiments, Name, Anschrift und Telefonnummer.
Der Bewerbung ist eine unterschriebene Erklärung beizufügen, mit der versichert wird, dass dem zukünftigen Teilnehmer die Gewerbetätigkeit nicht wegen Unzuverlässigkeit untersagt ist bzw. eine Gewerbeerlaubnis widerrufen oder zurückgenommen wurde.
Nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungen werden berücksichtigt.
Zulassungen:
- Die Zulassung zu den Wochenmärkten kann für einen Tag, einen Monat bzw. längstens für ein Kalenderjahr nach pflichtgemäßem Ermessen erfolgen.
- Die Stadt Chemnitz berücksichtigt bei der Zulassung eines Wochenmarktstandplatzes die marktspezifischen Erfordernisse, insbesondere
a) das bereits vorhandene Warenangebot auf dem Markt
b) den Grundsatz Erzeuger vor Händler
c) die zeitliche Reihenfolge des Bewerbungseinganges (Warteliste). - Die zugelassenen Interessenten erhalten einen Zulassungsbescheid und die Gebühren werden entsprechend der Gebührensatzung für Märkte der Stadt Chemnitz berechnet.
Für die Veranstaltung gilt die Chemnitzer Marktsatzung.