Frühlingsmarkt 2018
Die Stadt Chemnitz veranstaltet 2018 auf dem Chemnitzer Neumarkt einen Frühlingsmarkt.
Verkaufszeiten:
22.03. - 31.03.18 (außer 25. / 30.03.18) Mo - Fr 9 - 17 Uhr, Sa 9 - 15 Uhr
Teilnehmerkreis:
Beschicker mit folgenden Angeboten werden zugelassen:
- 2 x Backwaren
darunter
1 x mit Backofen - 4 x Süßwaren
- 6 x Imbiss und Getränkeausschank
darunter
1 x Langos
1 x Fisch
1 x internationaler Imbiss
2 x Grillimbiss
1 x Schankwagen mit Außenbestuhlung - 1 x Räucherwaren
- 1 x Käse
- 2 x Obst und Gemüse
- 4 x Blumen und Pflanzen
- 1 x Kräuter und Gewürze
- 2 x Töpferwaren
- 3 x Woll-, Filz- und Naturerzeugnisse
- 2 x Kinderkarussell
- 4 x Sortimente bzw. Angebote, die im besonderen Maße dem Charakter des Marktes entsprechen
Bewerbungen:
Interessenten richten ihren Antrag auf Zulassung zum Chemnitzer Frühlingsmarkt, unter Verwendung des unten verlinkten Formblattes, ausgefüllt bis zum letzten Werktag im Monat Januar an die Stadt Chemnitz, Ordnungsamt, Marktwesen, 09106 Chemnitz.
Der Bewerbung ist eine unterschriebene Erklärung beizufügen, mit der versichert wird, dass dem zukünftigen Teilnehmer die Gewerbetätigkeit nicht wegen Unzuverlässigkeit untersagt ist bzw. eine Gerwerbeerlaubnis widerrufen oder zurückgenommen wurde.
Mit dem Antrag auf Zulassung ist ein Foto des Standes bzw. ein bewertbarer Gestaltungsvorschlag einzureichen.
Nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungen werden berücksichtigt.
Zulassungen:
- Die Zulassung kann für einen oder mehrere Tag(e) oder den gesamten Zeitraum nach pflichtgemäßem Ermessen erfolgen.
- Die Stadt Chemnitz berücksichtigt bei der Zulassung die marktspezifischen Erfordernisse wie:
- das Aufstellen einer Holzhütte,
- Händler, welche ihr Handwerk vor Ort demonstrieren sowie
- die veranstaltungstypische Dekoration des Standes/der Hütte. - Die zugelassenen Interessenten erhalten einen Zulassungsbescheid und die Gebühren werden gemäß der Gebührensatzung für Märkte der Stadt Chemnitz berechnet.
Für die Veranstaltung gilt die Chemnitzer Marktsatzung.