Jahrmärkte
Jahrmärkte 2018
Die Stadt Chemnitz veranstaltet 2018 auf den Marktflächen rund um das Rathaus Jahrmärkte.
Verkaufszeiten:
05.02. und 05.11.2018: 9.00 - 16.00 Uhr
05.03., 09.04., 07.05., 04.06., 02.07., 06.08., 03.09., 01.10.2018:
jeweils 9.00 - 17.00 Uhr
Zuweisung der Standplätze:
ab 7.00 Uhr
Teilnehmerkreis:
Zugelassen sind alle Sortimente, wobei Gegenstände des Marktverkehrs laut § 67 GewO nur in geringem Umfang eingeordnet werden. Anbieter, die ihr Handwerk vor Ort demonstrieren, werden vorrangig zugelassen.
Nicht zugelassen werden: Tätigkeiten, die laut § 56 GewO im Reisegewerbe verboten sind sowie der Verkauf von Kraftfahrzeugen, Haushaltsgroßgeräten, Möbeln sowie Hochfahrgeschäfte.
Bewerbungen:
Interessenten richten ihren Antrag auf Zulassung zum Chemnitzer Jahrmarkt, unter Verwendung des unten verlinkten Formblattes ausgefüllt bis zum letzten Werktag im Monat Dezember 2017 an die Stadt Chemnitz, Ordnungsamt, Marktwesen, 09106 Chemnitz. Der Bewerbung ist eine unterschriebene Erklärung beizufügen, dass die Gewerbetätigkeit nicht wegen Unzuverlässigkeit untersagt ist bzw. die Gewerbeerlaubnis widerrufen oder zurückgenommen wurde.
Es werden nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungen berücksichtigt.
Zulassungen:
- Die Zulassung kann für einen oder mehrere Tag(e) nach pflichtgemäßem Ermessen erfolgen.
- Die Stadt Chemnitz berücksichtigt bei der Zulassung die marktspezifischen Erfordernisse.
- Die zugelassenen Interessenten erhalten einen Zulassungsbescheid und die Gebühren werden entsprechend der Gebührensatzung für Märkte der Stadt Chemnitz berechnet. Für die Veranstaltung gilt die Chemnitzer Marktsatzung.