Soziokultureller Jugendfonds
Das Amt für Jugend und Familie und das Kulturamt der Stadt Chemnitz fördern im Rahmen ihrer örtlichen und sachlichen Zuständigkeiten auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung und des Kulturentwicklungsplanes Maßnahmen des "Soziokulturellen Jugendfonds" mit Zuschüssen.
Die Förderung von Maßnahmen im soziokulturellen Bereich erfolgt entsprechend der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen aus dem „Soziokulturellen Jugendfonds“.
Die neu überarbeitete Richtlinie wurde am 15. Januar 2013 durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen. Ziel war, dass nun Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen, allgemeine Fördervoraussetzungen, Antrags- und Bewilligungsverfahren, Umfang, Höhe und Art der Förderung sowie Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten des Zuwendungsempfängers klarer und eindeutiger für den Antragsteller formuliert sind.
Erarbeitet wurden die Änderungen und Aktualisierungen durch die Mitglieder des „Arbeitskreises Soziokultureller Jugendfonds“ gemeinsam mit Kulturbüro und Jugendamt. Neu aufgenommen in die Förderrichtlinie sind jetzt auch Themen wie Ökologie, Umweltschutz und Stadterneuerung, wobei auch hier stets der innovative Charakter eines Projektes ausschlaggebend für die Berücksichtigung ist. Neu ist auch, dass nunmehr auch Minderjährige einen Antrag zur Förderung eines Projektes über einen Verein stellen können.
Beantragung:
- Die Antragstellung ist formgebunden.
- Die Einreichungsfrist endet am 1. November des laufenden Jahres für eine Förderung im Folgejahr.
- Neben dem Antrag sind für die förderfähigen Inhalte gemäß der Richtlinien ein aktueller Kostenplan und eine aussagefähige Begründung bzw. ein aussagefähiges Konzept einzureichen
Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen aus dem „Soziokulturellen Jugendfonds“
Förderung von Maßnahmen aus dem 'Soziokulturellen Jugendfonds' beantragen