Kinder- und Jugendförderung
Nach § 74 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sind öffentliche Träger der Jugendhilfe gehalten, die freie Jugendhilfe zu fördern und entsprechend Träger der freien Jugendhilfe anzuregen, Jugendhilfeaufgaben im Sinne des KJHG zu übernehmen.
Förderfähig sind
- Projekte der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen
- Projekte der Soziokultur
- Projekte der Jugendsozialarbeit
- Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen
- Projekte im Bereich Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Anträge auf kommunale Förderung sowie Anträge an überörtliche Träger zur Stellungnahme durch das Amt für Jugend und Familie werden durch die Koordinierungsstelle freie Träger entgegengenommen und bearbeitet.
Koordinierungsstelle Freie Träger
Die Koordinierungsstelle des Amtes für Jugend und Familie ist Anlaufpunkt für alle anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, aber auch für Vereine und Initiativen, die im Rahmen der freien Jugendhilfe tätig werden wollen.
Sie ist zuständig
- für Beratung und Entgegennahme von Anträgen zur Anerkennung als Träger der Freien Jugendhilfe,
- für Verfahrensfragen bei Übernahme von Jugendhilfeaufgaben im Sinne des KJHG,
- für verschiedenen kommunalen Fördermöglichkeiten im Bereich der freien Jugendhilfe,
- für Fördermöglichkeiten anderer öffentlicher Träger der Jugendhilfe (Land/Bund/EU) und
- für Stellungnahmen an überörtliche Träger.
Zuschüsse an Träger der freien Jugendhilfe
Zuschüsse können durch die Stadt Chemnitz, Amt für Jugend und Familie, an Träger der freien Jugendhilfe gewährt werden, wenn die Voraussetzungen nach §74 (1) SGB VIII erfüllt sind.
Näheres regelt die nachstehenden Förderrichtlinien.
Antragstellung
- Die Antragstellungen sind formgebunden.
Zu den Anträgen:
Zuwendung für bauliche Maßnahmen sowie für Ausstattungsgegenstände des Anlagevermögens
Zuwendungen für Einzelmaßnahmen beantragen (Fachförderrichtlinie Jugend, Soziales, Gesundheit)