Allgemeiner Infektionsschutz
Ein wichtiger Aufgabenbereich des Gesundheitsamtes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Infektionskrankheiten
Ein wichtiger Aufgabenbereich des Gesundheitsamtes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Bestimmte Infektionskrankheiten (meldepflichtige Erkrankungen) müssen nach dem Infektionsschutzgesetz §§ 6,7 an die übergeordneten Landes- und Bundesbehörden gemeldet werden. Nach jeder eingegangenen Meldung werden Ermittlungen über Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung angestellt und entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet, um eine Weiterverbreitung der Erkrankung zu verhindern.
Das Gesundheitsamt stellt Merkblätter zu Infektionskrankheiten mit den wesentlichen Informationen zur Inkubationszeit, Dauer der Ansteckungsfähigkeit, Hygienemaßnahmen zur Verhütung oder Weiterverbreitung zur Verfügung.
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Umgang mit Lebensmitteln (Gesundheitspass)
Personen, die mit den im § 42 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG), genannten Lebensmitteln unmittelbar in Kontakt treten (gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen), müssen einen Nachweis erbringen, dass sie die gesundheitlichen Anforderungen der §§ 42 und 43 IfSG erfüllen. Ferner benötigen auch Personen, die sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung aufhalten, eine solche Bescheinigung. Dieser Nachweis wird in Form einer Belehrung durchgeführt.
Jeder Teilnehmer erhält nach der Belehrung und persönlicher Befragung durch den Arzt ein Nachweisheft zur Erstbelehrung. Die weiteren jährlichen Belehrungen müssen durch den jeweiligen Arbeitgeber durchgeführt werden. Die Bescheinigung nach § 43 IfSG ist ein Leben lang gültig und darf vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein.
Voraussetzung für die Teilnahme ist der Wohnsitz in Chemnitz und ein gültiges Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass). Die Gebühr beträgt 30 Euro nach Sächsischem Kostenverzeichnis.
Die Belehrungen finden dienstags und donnerstags statt. Notwendig ist eine Terminvergabe, telefonische Anmeldung unter: 0371 488-5814.
Weitere Informationen im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz:
Informationsblatt: Belehrung zum Umgang mit Lebensmitteln (Gesundheitspass)
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Ansprechpartner
Stadt Chemnitz
GesundheitsamtAm Rathaus 8
09111 Chemnitz
Tel.: 0371 488-5832 (allg. Infektionsschutz)
Tel.: 0371 488-5814 (Gesundheitspass)
Fax: 0371 488-5396
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Donnerstag:
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