Das Persönliche Budget
Seit 2008 haben behinderte Menschen einen Anspruch darauf, die vom Gesetzgeber vorgesehenen Teilhabeleistungen als Persönliches Budget zu erhalten.
Leistungsberechtigte erhalten mit dem Persönlichen Budget die notwendigen finanziellen Mittel direkt "in die Hand", um sich die benötigten Unterstützungen
zu organisieren und "einkaufen" zu können. Nicht die Behörde gibt das "Leistungspaket" vor, sondern der Betroffene bestimmt, inwieweit er zum Beispiel Pflegeleistungen, Transportdienste oder häusliche Hilfen in Anspruch nimmt. Konkret können Mittel eingesetzt werden für:
- Wohnen (z. B. eigenständiges oder ambulant betreutes Wohnen)
- häusliche Pflege (häusliche Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII)
- Mobilität (z. B. Fahrdienste)
- Freizeit (z. B. Fahrkosten und Unterstützung bei Theaterbesuchen oder Ausflügen)
- Kommunikation (z. B. Gebärdendolmetscher)
- Bildung
- Arbeit/Beruf
Der Antrag kann bei der Stadt Chemnitz gestellt werden (siehe rechts unter Ansprechpartner).