Sozialhilfe
Stand: Februar 2018
Sozialhilfe wird als Leistung für nicht erwerbsfähige Menschen in Not durch die Kommune gewährt. Einen Rechtsanspruch hat, wer nicht erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt weder aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) noch mit Hilfe anderer bestreiten kann.
Die Hilfe steht Menschen zu, die kein ausreichendes Einkommen haben, Rente oder Leistungen anderer Sozialleistungsträger erhalten oder auch, wenn Unterhaltszahlungen ausbleiben oder zu gering sind.
Sie wenden sich im Bedarfsfall an die Leistungsstellen Sozialhilfe, erreichbar über das Kundenportal im Bürger- und Verwaltungszentrum Moritzhof, Bahnhofstraße 53, Erdgeschoss.
Gewährt werden in den Leistungsstellen
laufende Leistungen
für:
- die Regelleistung (Ernährung, Kleidung, Hausrat, Körper- und Gesundheitspflege)
- Leistungen für Unterkunft und Heizung
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
- gegebenenfalls bestehende Mehrbedarfe
sowie auch
einmalige Leistungen
für:
- Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltgeräte
- Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt
- mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen
Gewährt werden ferner Hilfen wie folgt:
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfen zur Gesundheit
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen
- Leistungen für Bildung und Teilhabe
Leistungsabsprachen und Förderpläne
Zwischen Leistungsberechtigten und dem Sozialamt sollen Leistungsabsprachen getroffen und Förderpläne vereinbart werden. Die Leistungsabsprachen haben das Ziel, die Situation der leistungsberechtigten Personen zu verbessern. Wege zur Überwindung der Notlage werden gemeinsam festgelegt und Möglichkeiten der aktiven Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft gesucht.
Die einzelnen zielorientierten Schritte werden nach persönlicher Beratung und Erörterung möglicher Hilfen schriftlich festgehalten. Die Partner erhalten je ein Exemplar der Vereinbarung, deren Realisierung regelmäßig geprüft oder gegebenenfalls auch neu festgeschrieben wird.
Finanzielle Leistungen
In den Leistungsstellen des Sozialamtes können sich Chemnitzer Bürgerinnen und Bürger zu allen sozialhilferechtlichen Ansprüchen nach SGB XII beraten lassen. Die Leistungsgewährung kann erst nach Feststellung der Hilfebedürftigkeit erfolgen. Das heißt, der Bedarf kann nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen gedeckt werden.
Leistungsstellen für Sozialhilfe (in Zuständigkeit des Sozialamtes der Stadt Chemnitz):
Leistungsstelle Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen (a. v. E.)
Leistungsstelle Sozialhilfe in Einrichtungen (i. v. E.)
Leistungsstelle Eingliederungshilfe für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen/Blindenhilfe
Schuldnerberatung
Beratung und Unterstützung bei Miet- und Energieschulden;
Haushalts- und Budgetplanung
Psychosoziale Betreuung
Beratung und Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen
Eine Antragstellung über das Internet oder per Mail ist allerdings nicht möglich. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag ist mit allen erforderlichen Anlagen persönlich oder per Post im Sozialamt einzureichen.
Downloads zum Thema Sozialhilfe
Stand: Mai 2014