Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe ist ein Angebot der Abteilung Sozialdienst des Amtes für Jugend und Familie für straffällig gewordene junge Menschen im Alter von 14 bis 21 Jahren. Aufgabe ist es,
- die betroffenen jungen Menschen und ihre Angehörigen während des Verfahrens zu begleiten,
- bei Schwierigkeiten, die sich durch das Verfahren, zum Beispiel in der Familie, im Freundeskreis oder an der Lehr- und Arbeitsstelle ergeben, zu helfen,
- im Bedarfsfall an weiterführende Beratungsstellen zu vermitteln,
- mit dem jungen Menschen über seine Entwicklung und seine besonderen Lebensumstände zu sprechen,
- an der Gerichtsverhandlung teilzunehmen und eine sozialpädagogische Stellungnahme abzugeben sowie
- dem jungen Menschen Möglichkeiten aufzuzeigen, wie er vom Gericht auferlegte Weisungen erledigen kann.
Die Jugendgerichtshilfe führt nach richterlicher Weisung oder auf Vorschlag des Staatsanwaltes sozialpädagogische Gruppenarbeit durch, um ein erneutes Straffälligwerden zu vermeiden.
Weiterführende Informationen oder Beratungsangebote erhalten Sie über die Jugendgerichtshilfe des Amtes für Jugend und Familie (rechts unter Ansprechpartner).