Leistungen für Asylbewerber
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Die Asylbewerberleistungen werden gewährt zur Existenzsicherung an Personen gemäß § 1 Asylbewerberleistungsgesetz. Überwiegend sind dies Ausländer, die sich mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung im Bundesgebiet aufhalten. Leistungen werden auch gewährt an Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 (4) und (5) Aufenthaltsgesetz.
Es können ferner Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche sowie bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt beantragt werden.Leistungsansprüche nach den Sozialgesetzbüchern II oder XII bestehen nicht.
Weitere Informationen und Antragsformulare im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz: