Wohnberechtigungsbescheinigung
Die Wohnberechtigungsbescheinigung erleichtert Personen mit geringem Einkommen die Wohnungssuche auf dem Wohnungsmarkt.
Wohnberechtigungsbescheinigung - Informationen zum Antrag
Erforderlich sind für die Beantragung in Kopie:- Heiratsurkunde (nur junge Ehepaare)
- Schwerbehindertenausweis
- Schwangerschaftsnachweis (z. B. Mutterpass)
- Studenten-/Schülernachweis
- Wehrdienstbescheinigung / Bescheinigung des Bundesfreiwilligendienstes
- Atteste, Gutachten, ggf. Urteile
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Geburtsurkunde/n Kind/er
- Aufenthaltsgenehmigung bei Ausländern
- Chemnitzpass
- Verdienst-/Gehaltsbescheinigungen (einschließlich jährlicher Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld/-Urlaubsgeld o. ä.)
- Nachweise über Ausbildungsvergütungen/Ausbildungsvertrag
- Nachweis über (erhöhte) Werbungskosten
- Rentenbescheide (jeweils letzte Änderungsmitteilung)
- Einkommensteuerbescheid/Vorauszahlungsbescheide/
- Einkommensteuererklärung/Bestätigung des Steuerberaters bei Selbstständigen
- Nachweis über Veränderung der Einnahmen in den nächsten 12 Monaten
- Nachweis über den Bezug von Arbeitslosengeld/ Arbeitslosengeld II, SGB XII incl. Grundsicherung oder Krankengeld mit den jeweils letzten Bescheiden
- Nachweis über den Bezug von Unterhaltsleistungen
- Nachweis über gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen
- Nachweis über den Bezug von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder Leistungen im Sinne des § 59 des III. Buches Sozialgesetzbuch
- Nachweis über Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) oder § 61 ff. des SGB XII
- Nachweis über den Bezug von Bundeselterngeld bzw. Landeserziehungsgeld
Schnell-Links:
Ansprechpartner
Stadt Chemnitz
Sozialamt
Abt. Migration, Integration, Wohnen
Verwaltungsgebäude Alte Post,
Bahnhofstraße 54a
Zugang über Wartebereich An der alten Post 1 - 2
09111 Chemnitz
Tel.: 0371 488-5049, -5068
Fax: 0371 488-5596