Unterhaltssicherung für freiwillig Wehrdienstleistende
Freiwillig Wehrdienstleistende können für die Dauer ihrer Dienstzeit Ansprüche auf Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz haben. Sie umfassen insbesondere:
- Unterhaltsleistungen für Ehefrauen, Lebenspartner und Kinder
- Erstattung von Versicherungsbeiträgen
- Mietbeihilfe
- Wirtschaftsbeihilfe
- Verdienstausfallentschädigung für Wehrübende
- Härteausgleiche
Mit Inkrafttreten des novellierten Unterhaltssicherungsgesetzes (USG) wird die Bearbeitungszuständigkeit für die Aufgaben der Unterhaltssicherung zum 01.11.2015 von den Bundesländern auf das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) mit Sitz in Düsseldorf übertragen.
Im Rahmen des Aufgabenübergangs ist Folgendes zu beachten:
Reservistendienst und freiwilliger Wehrdienst, welcher vor dem 01.11.2015 beginnt:
Anträge auf Gewährung von Leistungen nach dem USG für den Reservistendienst und den freiwilligen Wehrdienst, welche noch vor dem 01.11.2015 beginnen, sind weiterhin an die Unterhaltssicherungsbehörde der Stadt Chemnitz zu richten.
Beginnt der Reservistendienst oder der freiwillige Wehrdienst vor dem 01.11.2015 und dauert über den 01.11.2015 an, erfolgt die Gewährung der Leistungen nach dem USG zunächst durch die bisherige Unterhaltssicherungsbehörde.
Mit dem Aufgabenübergang an das BAPersBw zum 01.11.2015 erfolgt auch eine Übernahme der Akten durch das Bundesamt. Die Leistungen nach dem USG werden dann nahtlos durch das BAPersBw weitergezahlt. In diesen Fällen können auch sogenannte Meistbegünstigungsanträge - ausschließlich beim BAPersBw - gestellt werden. Dabei wird geprüft, ob durch die Gesetzesänderung zum 01.11.2015 even-tuell höhere Ansprüche bestehen und damit eine Besserstellung erfolgen kann.
Reservistendienst und freiwilliger Wehrdienst, welcher ab dem 01.11.2015 beginnt:
Alle Anträge auf die Gewährung von Leistungen nach dem USG für den Reservistendienst und den freiwilligen Wehrdienst, welche ab dem 01.11.2015 beginnen, sind ausschließlich zu richten an das:
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Referat I 2.3.7
Postfach 30 10 54
40410 Düsseldorf
Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Bundeswehr sowie im Informationsschreiben des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr: