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Aufgaben

Abwehrender Brandschutz

Abwehrender Brandschutz

Schutz von Menschen, Tieren und Sachwerten vor Bränden

 

Technische Hilfeleistung

Technische Hilfeleistung

umfasst Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für: Leben, Gesundheit und Sachwerte aus: Explosionen, Überschwemmungen, Unfällen und ähnlichen Ereignissen

 

Die technische Hilfeleistung schließt insbesondere das Retten ein, d.h.:

  • Sofortmaßnahmen, die sich auf Erhaltung von Atmung, Kreislauf und Herztätigkeit richten und/oder
  • die Befreiung aus einer lebensbedrohlichen Zwangslage durch technische Rettungsmaßnahmen

Vorbeugender Brandschutz

Baugesuche

Vorbeugender Brandschutz
  • Stellungnahmen in Baugenehmigungsverfahren hinsichtlich:
    • Löschwasserversorgung und Löschwasserrückhaltung
    • Feuerlöschanlagen und- Einrichtungen
    • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
    • Brandmeldeanlagen
    • Feuerwehrplänen und betriebsorganisatorischen Brandschutzvorkehrungen
    • Feuerwehrzufahrten und - Zugängen
 
  • Stellungnahmen zu Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz
  • Stellungnahmen zum Umgang mit radioaktiven Stoffen und Führung der Nachweisdatei
  • Auskünfte an Bauherren und Brandschutzplaner
  • Auskünfte an Privatpersonen

Brandverhütungsschau

  • Planung und Durchführung von Brandverhütungsschauen in Objekten und Einrichtungen einschließlich Nachweisführung und Kostenberechnung
  • Organisation des Brandsicherheitswachdienstes bei Veranstaltungen
  • Abnahme von Veranstaltungen mit anderen Behörden und Ämtern
  • Durchführung von Schulungen
  • Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten
  • Stellungnahmen zu Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz
  • Stellungnahmen zum Umgang mit radioaktiven Stoffen und Führung der Nachweisdatei
  • Auskünfte an Bauherren und Brandschutzplaner
  • Auskünfte an Privatpersonen

Rettungsdienst

Rettungsdienst
  • Leistungserbringer Notfallrettung und Krankentransport
  • Anerkannte Ausbildungsstätte für Erste Hilfe
  • Aus- und Fortbildung im Rettungsdienst
  • Schnelleinsatzgruppe "Massenanfall von Verletzten" (SEG "MANV")
  • Lehrrettungswache
 

Zivil- und Katastrophenschutz

Aufgaben nach dem Sächsischen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetz (BRKG) sind:

Zivil- und Katastrophenschutz
  • die Bekämpfung von Katastrophen vorzubereiten,
  • Katastrophen zu bekämpfen und
  • bei der dringlichen vorläufigen Beseitigung von Katastrophenschäden mitzuwirken.
 
Katastrophenschutz-Sanitätszug des Deutschen Roten Kreuzes:

Verstärkt und unterstützt den Rettungsdienst bei Katastrophen und Schadensereignissen, wenn eine Vielzahl von Verletzten und Erkrankten vorliegen mit Geräten und Sanitätsmaterial, Einrichten von Behandlungsräumen, Transport von Verletzten und Erkrankten zum Behandlungspunkt oder zum Krankenhaus.

Wasserrettungsgruppe des Deutschen Roten Kreuzes:

Leistet Hilfe bei Katastrophen und Schadensereignissen im und auf dem Wasser mit einer Vielzahl von gefährdeten Personen wie z.B. Retten und Bergen von Menschen und Tieren aus Gefahren im und auf dem Wasser sowie aus Eisgefahr.

Betreuungszug des Arbeiter- Samariter-Bundes:

Berät und betreut hilfsbedürftige Personen und eingesetzte Kräfte mit Gütern des dringendsten persönlichen Bedarfs, insbesondere mit Verpflegung.


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Ansprechpartner

Feuerwehr Chemnitz

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Schadestraße 11
09112 Chemnitz

Postanschrift:
Stadt Chemnitz
Feuerwehr
09106 Chemnitz

Tel.: 0371 488-3700
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Feuerwehr und Rettungsdienst

Notruf:
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Leitstelle:
Tel.: 0371 488-8200
Krankentransport:
Tel.: 0371 19222