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Bewachungsgewerbe

Soll gewerblich das Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht werden, ist hierfür eine Erlaubnis notwendig. Diese Erlaubnis muss vor der Eröffnung des Gewerbes vorliegen

Die beantragte Erlaubnis kann erst nach Vorlage und Prüfung aller erforderlichen Unterlagen erteilt werden.

Die Beschäftigung einer Person in einem Bewachungsunternehmen mit Bewachungsaufgaben ist nur möglich, wenn diese die persönliche Zuverlässigkeit besitzt. Die Person ist vor Einstellung vom Unternehmen an die Behörde zu melden. Die Behörde prüft dann die Zuverlässigkeit.

Für eine Bewachungserlaubnis werden Gebühren erhoben. Mit der Antragstellung wird ein Kostenvorschuss fällig.


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Ansprechpartner

Stadt Chemnitz Ordnungsamt

Düsseldorfer Platz 1 (Bürgerhaus am Wall)
09111 Chemnitz

Tel.: 0371 488-3223, 3123, 3126
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