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Durchführung öffentlicher Veranstaltungen

Für die Durchführung einiger Arten von Veranstaltungen werden Genehmigungen benötigt. Solche Veranstaltungen sind beispielsweise Trödelmärkte, Ausstellungen, Vereinsfeste, Straßenfeste oder Freiluftkonzerte. Welche Genehmigungen dabei benötigt werden richtet sich nach der Art, dem Ort und der Zeit der Veranstaltung.

Öffentliche Veranstaltung anzeigen
 

Für Märkte, Messen, Ausstellungen, Volksfeste und öffentliche Veranstaltungen sind i.d.R. Genehmigungen notwendig.

Wichtig ist, die Durchführung solcher Veranstaltungen rechtzeitig zu beantragen, mindestens sechs Wochen vor dem Event, damit die Behörden alle erforderlichen Maßnahmen zur Sicherheit der Veranstaltung prüfen können. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes, Bereich Veranstaltungen, informieren gern zu weiteren Fragen: Telefon 0371 488-3146 oder -3147.

Wenn Veranstaltungen in Gebäuden mit mehr als 200 Besuchern geplant werden oder auf abgezäunten Außenflächen mit mehr als 1.000 Besuchern sowie mit Zu- und Abgangskontrollen ist zusätzlich eine Genehmigung des Baugenehmigungsamt notwendig: Telefon: 0371 488-6328.

Wenn sogenannte Fliegende Bauten benötigt werden, muss dies auch dem Baugenehmigungsamt , Telefon: 0371 488-6328, angezeigt werden. Fliegende Bauten sind Zelte ab 75 m², Bühnen über 100 m², ab 5 m Höhe und /oder Fußbodenhöhe ab 1,5 m, Tribünen oder Schaustellergeschäfte.

Wenn außerdem Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen oder Fußwegen geplant werden, ist zusätzlich das Tiefbauamt, Telefon: 0371 488-6696, einzubeziehen. Solche Veranstaltungen können beispielsweise sein: motorsportliche Veranstaltungen, Rallye-Sonderprüfungen, Oldtimer-Veranstaltungen, Radrennen oder Lampion- und Festumzüge.

Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis beantragen

 


Nicht genehmigungspflichtige Veranstaltungen

Nicht genehmigungspflichtig sind alle privaten Veranstaltungen, wie interne Betriebs- und Vereinsfeste, Hausmessen, Schulfeste, Sportfeste in Sportstätten, Geburtstagsfeiern, Polterabende oder Hochzeiten. Dennoch müssen einige Bestimmungen eingehalten werden, es gilt der Lärmschutz und das Nachbarschaftsrecht.

Abgabe alkoholischer Getränke und/oder zubereiteter Speisen

Wenn zur Veranstaltung Alkohol ausgeschenkt werden soll und / oder zubereitete Speisen angeboten werden, muss dies dem Ordnungsamt zwei Wochen vorher angezeigt werden. Dieses gilt nicht für Besitzer einer Reisegewerbekarte mit einem entsprechendem Eintrag sowie für Inhaber einer Gaststätte. Telefon: 0371 488-3118.


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Ansprechpartner

Stadt Chemnitz Ordnungsamt

Düsseldorfer Platz 1 (Bürgerhaus am Wall)
09111 Chemnitz

Tel.: 0371 488-3146, -3147
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