Makler, Bauträger, Baubetreuer
Eine Erlaubnis benötigt, wer gewerbsmäßig:
- den Abschluss von Verträgen über
- Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen,
- den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalgesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für die gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft
bei der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde, d.h. dem Ordnungsamt der Stadt Chemnitz, vor Beginn angezeigt werden.
vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen will, oder wer
- bei Bauvorhaben
- als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen will und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwendet werden,
- als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen
will.
Diese Erlaubnis muss vor der Eröffnung des Gewerbes vorliegen.
Die beantragte Erlaubnis kann erst nach der Vorlage und Prüfung aller erforderlichen Unterlagen erteilt werden.
Für die entsprechende Anzeigen sind die jeweiligen amtlich vorgeschriebenen Vordrucke zu verwenden.
Für die Makler-, Bauträger-, Baubetreuererlaubnis werden Gebühren erhoben. Mit der Antragstellung wird ein Kostenvorschuss fällig.
Schnell-Links:
Ansprechpartner
Stadt Chemnitz Ordnungsamt
Düsseldorfer Platz 1 (Bürgerhaus am Wall)09111 Chemnitz
Tel.: 0371 488-3223, 3123, 3126
E-Mail sendenErreichbar: Straßenbahn: Linie 5 und 6 - Haltestelle Treffurthstraße