Schnelleinstieg:


Versteigerergewerbe

Sollen gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigert werden, ist hierfür eine Erlaubnis notwendig. Diese Erlaubnis muss vor der Eröffnung des Gewerbes vorliegen.

Die beantragte Erlaubnis kann erst nach der Vorlage und Prüfung aller erforderlichen Unterlagen erteilt werden.

Für eine Versteigerererlaubnis werden Gebühren erhoben. Mit der Antragstellung wird ein Kostenvorschuss fällig.


Schnell-Links:


Veranstaltungskalender

Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
4 Wochen anzeigenKalender - Wochenansicht und Monatsansicht umschalten

Ansprechpartner

Stadt Chemnitz Ordnungsamt

Düsseldorfer Platz 1 (Bürgerhaus am Wall)
09111 Chemnitz

Tel.: 0371 488-3223, 3123, 3126
E-Mail senden