Ein Beratungsangebot für Fachkräfte
Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft
Die Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft dient der Erhöhung der Handlungssicherheit bei zu treffenden Entscheidungen zu Hilfen und Schutzmaßnahmen.
Ziel:
- Schutz vor Kindeswohlgefährdung
Zielgruppe:
- Kindertageseinrichtungen
- Schulen
- Träger der freien Jugendhilfe
- Berufsgeheimnisträger
- Vereine und Verbände etc.
Charakter:
- Beratung immer konkret einzelfallbezogen
- erfolgt anonymisiert oder pseudoanymisiert
Aufgaben:
- zeitnahe und künftige Sicherung des Kindeswohls
- beratende Begleitung der Fachanalyse bis zu Entscheidung
- Unterstützung bei der Prüfung und Beurteilung bereits bekannter Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung durch externe Fallreflexion
- Beurteilung der aktuellen Lebenssituation des Kindes bzw. Jugendlichen
- Beurteilung geeigneter und notwendiger Hilfen bzw. Schutzmaßnahmen
- strukturierte und qualifizierte Situationsanalyse und Einschätzung des Gefährdungsrisikos
Stellung:
- trifft keine Entscheidung im Sinne einer Fallverantwortung - diese verbleibt bei der fallzuständigen Fachkraft
Gesetzliche Grundlage:
- Einführung mit § 8a SGB VIII im Jahre 2005 als verbindlicher Standard für MitarbeiterInnen freier Träger der Jugendhilfe zur Risikoeinschätzung bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung
- Erweiterung mit in Kraft treten des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) im Jahr 2012
- § 4 Abs. 1 und 2 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)
Schnell-Links:
Ansprechpartner
Stadt Chemnitz
Amt für Jugend und FamilieBahnhofstraße 53 (Moritzhof)
09111 Chemnitz
Koordinierungsstelle
Chemnitzer Netzwerk Frühe Hilfen
0371 488-5134
0371 488-5668
oder
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
0371 488-5949