Familiäre Bereitschaftsbetreuung

Dieses Angebot des Amtes für Jugend und Familie unterstützt Eltern, die Ihren Kindern in akuten Krisensituationen nicht eine ihrem Wohl entsprechende Versorgung und Betreuung sichern können.
Wenn jüngere Kinder wegen einer akuten Gefährdung für ihr Wohl in ihrer Familie vorübergehend zu schützen sind, dann kann eine Unterbringung in einer Bereitschaftsbetreuungsfamilie erfolgen. Damit ist für Kinder von unter einem Jahr bis zum 10. Lebensjahr eine passende familiäre Betreuung außerhalb des Elternhauses möglich.
Das Amt für Jugend und Familie arbeitet mit erfahrenen Betreuungsfamilien zusammen, die:
- in der Lage sind, betroffene Kinder aufzunehmen,
- Kindern Wärme und Geborgenheit bieten können,
- über Erfahrungen im Umgang mit traumatisierten Kindern verfügen und
- belastbar, flexibel und tolerant sind.
Während des Aufenthalts des Kindes in einer solchen Familie wird mit den leiblichen Eltern an der Stabilisierung ihrer Erziehungsfähigkeit gearbeitet und die Rückkehr des Kindes vorbereitet. Ist eine Rückkehr ins Elterhaus aus den verschiedensten Gründen nicht möglich, wird eine geeignete Hilfe vorbereitet. Die Bereitschaftsbetreuungsfamilie sichert während der Zeit, die für die Klärung der Lebensperspektive des Kindes erforderlich ist, eine kontinuierliche Betreuung und Förderung ab.
Die Versorgung und Förderung eines Kindes in familiärer Bereitschaftsbetreuung soll einen Zeitraum von maximal 8 Wochen nicht überschreiten
Die Vermittlung der Leistung "Familiäre Bereitschaftsbetreuung" koordiniert der Allgemeine Sozialdienst (ASD) gemeinsam mit der zuständigen Beratungsfachkraft des Amtes für Jugend und Familie Chemnitz.