Abstammungs- und Unterhaltsangelegenheiten
Abstammungs- Unterhalts- und Sorgerecht
► Beratung und Unterstützung:
Alleinerziehende, junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr und Eltern,die nicht mit dem anderen Elternzeil zusammen leben, können sich zur
- Vaterschaftsanerkennung
- Klärung der Vaterschaft
- Abgabe einer Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht und zur
- Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
beraten und unterstützen lassen.
► Beurkundungen
Beurkundungen zur
- Vaterschaft
- Mutterschaft
- zum Unterhalt sowie
- zur Erklärung über die gemeinsame Ausübung des Sorgerechts
können gebührenfrei ausgefertigt werden.
Bei alleinigem Sorgerecht ist die Ausstellung einer Bescheinigung möglich.
Arbeitsverdienstbescheinigung und Ermittlungsbogen
Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung des Staates, die der Sicherung des Unterhaltsanspruches von Kindern dient.
Beratungen sowie die Antragsannahme für Unterhaltsvorschuss erfolgen im Kundenportal des BVZ I (siehe Ansprechpartner).
Gesetzesänderungen per 1. Juli 2017:
Das Änderungsgesetz ist beschlossen.
Anspruch auf Unterhalltsvorschussleistungen haben Kinder
- von alleinerziehenden Müttern oder Vätern,
- wenn der andere Elternteil keinen oder einen unterhalb des Mindestunterhaltes liegenden Unterhaltsbeitrag leistet und
- wenn das Kind in Chemnitz wohnt.
Künftig wird der Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, die maximale Bezugsdauer von 72 Monaten entfällt.
Da sich der Unterhaltsvorschuss am Mindestunterhalt orientiert, beläuft sich die Höhe auf:
- bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 150 Euro
- bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: 201 Euro
- bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 268 Euro
Weitere und Informationen und Antragsformular im Dienstleistungsportal:
Unterhaltsvorschuss beantragen
Schnell-Links:
Ansprechpartner
Stadt Chemnitz
Amt für Jugend und Familie
Abt. Amtsvormundschaft, Abstammung, Unterhalt
Bahnhofstraße 53 (Moritzhof)
09111 Chemnitz
Tel.: 0371 488-5141
Ansprechpartner
Ansprechpartner
Telefonische Auskünfte:
Behördenrufnummer 115
Montag bis Freitag 8 - 18 Uhr